(socialON) Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert den Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur so genannten Netzneutralität. „Der Entwurf des BMWi ist ein regulatorischer Schnellschuss und wird der komplexen Thematik nicht gerecht. Er konterkariert die Breitbandstrategie der Bundesregierung, in dem er genau jenen Unternehmen massiv schadet, die in den Breitbandausbau investieren“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Aufgrund der sehr allgemeinen und weitreichenden Regelungen im Entwurf könnte es Netzbetreibern auf der einen sowie Dienste- und Inhalteanbietern auf der anderen Seite künftig generell verboten sein, Produkte und Dienste nach Preis und Qualität zu differenzieren. Gesicherte Qualitätsklassen sind jedoch notwendig, um die Güte bestehender Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Auch der europäische Rechtsrahmen sieht ausdrücklich die Möglichkeit solcher Differenzierungen vor. „Die Verordnung des BMWi in ihrer jetzigen Fassung ist ein massiver, unnötiger und kontraproduktiver Eingriff in den Wettbewerb“, so Rohleder. Er appellierte an die Politik, sich mit der Verordnung intensiv und umfassend zu befassen und sie nicht im Hauruck-Verfahren durchzusetzen.
Das BMWi stützt sich in seinem Entwurf auf § 41a Telekommunikationsgesetz (TKG). Jedoch sind regulatorische Maßnahmen auf Grundlage dieses Paragrafen nur als ultima ratio im Falle einer umfassenden und dauerhaften Verschlechterung bei der Datenübertragung im Internet vorgesehen. Bei der geplanten Verordnung handele es sich hingegen um eine rein präventive Regulierung.
„Die TK-Branche bekennt sich nachdrücklich zum so genannten ,Best Effort‘-Prinzip bei der Übermittlung von Daten“, sagt Rohleder. Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen. Inhalteanbieter und Endkunden müssen aber die Möglichkeit bekommen, eine höherwertige, über „Best Effort“ liegende Qualität einzukaufen, um die reibungslose Abrufbarkeit von bestimmten Diensten sicherzustellen. Innovative neue Dienste können sich damit sowohl unter „Best Effort“ als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln. Anwendungen wie Videos profitieren von garantierten Bandbreiten. Online-Gamer von geringen Reaktionszeiten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen. Bei E-Mails dagegen komme es nicht auf eine Sekunde mehr oder weniger an. „Wir sind gegen Diskriminierung von Diensten und Daten, aber sehr wohl für Differenzierung“, so Rohleder.
Die Branche war und ist sich einig, dass das Gebot eines offenen Internets essentieller Bestandteil eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist, in dem jedermann Anbieter und Dienste frei wählen kann. Das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht bietet aus BITKOM-Sicht einen verlässlichen Rechtsrahmen für unternehmerisches Handeln, Rechts- und Planungssicherheit. So müssten Netzbetreiber ihre Angebote allen Interessenten zu kommerziellen und transparenten Bedingungen zugänglich machen. Eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste sei verboten. „In einem offenen, diskriminierungsfreien und wettbewerbsintensiven Breitbandmarkt bedarf es keiner präventiven Regulierung“, sagt Rohleder. „Letztlich entscheiden allein die Nutzer über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle.“
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