(socialON) Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt, dass das Thema der urheberrechtlichen Abgaben auf EU-Ebene diskutiert wird und sich so die Chance für eine zügige Reform bietet. Damit würden bestehende Probleme wie Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten angegangen. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union berät in der kommenden Woche (29. Mai) über die Empfehlungen von EU-Mediator António Vitorino, der als unabhängiger Experte ein Jahr lang die unterschiedliche Praxis der pauschalen Abgaben für Privatkopien in der EU mit allen Beteiligten erörtert hat. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich dafür stark macht, dass die ausgewogenen Vorschläge nun rasch umgesetzt werden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Empfehlungen dieses anerkannten und neutralen Experten sollten gerade in Deutschland beachtet werden“, so Rohleder.
Unter anderem kommt der Vitorino-Bericht zu dem Schluss, dass lizenzierte Inhalte eine direkte Vergütung des Urhebers erlauben und daher Kopien des Verbrauchers keinen Schaden für den Urheber bedeuten. Werde aber parallel eine Pauschalabgabe für das für die Anfertigung der Kopie genutzte Gerät erhoben, so entstehe für den Verbraucher eine Doppelbelastung. Vitorino empfiehlt außerdem, die nationalen Abgabensysteme in den EU-Staaten miteinander in Einklang zu bringen, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Schließlich rät Vitorino, die Abgabenpflicht von Herstellern und Importeuren auf den Einzelhandel zu verlagern. Neben der größeren Transparenz für den Verbraucher und Vereinfachungen beim Export können dadurch gewerbliche Nutzer, die von der Privatkopie keinen Gebrauch machen dürfen und damit auch keine Abgaben zahlen müssen, leichter von der Abgabe befreit werden. Über diese kurzfristigen Verbesserungsvorschläge hinaus hat Vitorino aber grundsätzliche Zweifel am bestehenden System und schlägt eine intensivere Debatte über Alternativmodelle vor. „Die Empfehlungen sind sachgerechte Verbesserungsvorschläge am bestehenden System und sollten zügig umgesetzt werden“, so Rohleder. „Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das bestehende System der Geräteabgabe ein anachronistisches Modell darstellt und für die digitale Welt ungeeignet ist.“
Nach derzeitigem Recht sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung. Die entsprechenden Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Personal Computer, MP3-Player, Smartphones etc. erhoben, aber auch auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt steht dieses System nun auf dem Prüfstand. Bei Cloud- oder Streaming-Diensten erwirbt der Kunde meist gar keine Datei mehr. Der Anbieter kann zudem über technische Schutzmaßnahmen entscheiden, ob und wenn ja wie viele lokale Kopien er zulässt.
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