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21. November 2024
Baden-Württemberg

Daten von „SchülerVZ“ sichern

(socialON) „Das einst in Deutschland sehr erfolgreiche soziale Netzwerk ‚SchülerVZ‘ schließt am 30. April 2013. Für die SchülerVZ-Nutzerinnen und -Nutzer heißt das, dass sie im Netzwerk eingestellte Inhalte und persönliche Daten – beispielsweise hochgeladene Fotos, veröffentlichte Gruppenbeiträge oder Nachrichten – rechtzeitig sichern müssen. Diese werden laut Information von ‚SchülerVZ‘ unwiderruflich gelöscht und drohen sonst verloren zu gehen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.

Auf der Internetseite des sozialen Netzwerkes sei zwar beschrieben, wie Nutzerinnen und Nutzer bei Fotos und Spielständen von Spiele-Apps vorgehen sollten, jedoch sei  die Datensicherung äußert mühsam. „Jedes Foto muss einzeln abgespeichert werden. Bei privaten Nachrichten, Pinnwandeinträgen und Gruppen-Diskussionen bleibt Nutzerinnen und Nutzern sogar nur übrig, diese per Screenshot zu sichern oder die Inhalte in Textdokumente zu kopieren. Das ist nicht nur äußert benutzerunfreundlich, sondern kostet auch viel Zeit. Je nach Datenumfang kann es sogar für einzelne Nutzer unmöglich sein, noch alles rechtzeitig abzuspeichern“, sagte der Minister.
Datenportabilität längst überfällig

Dieses Beispiel zeige, wie wichtig das Recht auf Datenübertragbarkeit – die sogenannte Datenportabilität – sei. „Nutzerinnen und Nutzer müssen die Möglichkeit haben, persönliche Daten, die sie in sozialen Netzwerken einstellen, zurückzuholen und auf andere Plattformen zu übertragen. Dies stärkt die Macht der Verbraucher, da sie Plattformen, die die geltenden Datenschutzspielregeln nicht einhalten, viel leichter den Rücken kehren können. Die Anbieter wären gezwungen, auf die Wünsche ihrer Nutzer einzugehen und verbraucher- und datenschutzfreundliche Einstellungen vorzunehmen“, erklärte Minister Bonde.

Die EU-Kommission wolle die Datenportabilität in der kommenden europaweiten Datenschutzgesetzgebung verankern. „Diesen Vorstoß begrüße ich ausdrücklich. Damit die Portierbarkeit Realität wird, ist es unerlässlich, einheitliche Datenstandards und Schnittstellen zur Übertragung zu definieren. Zur Portierung gehört auch, dass die persönlichen Daten auf der Plattform, die ein Nutzer verlässt, vollständig gelöscht werden“, sagte Bonde abschließend.
SchülerVZ

Das soziale Netzwerk „SchülerVZ“ richtete sich mit seinem Angebot speziell an Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 21 Jahren. Laut Angaben von „SchülerVZ“ sind von der Schließung circa 200.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer betroffen. Unter www.schuelervz.net/l/help/1 informiert das soziale Netzwerk Nutzerinnen und Nutzer über die Abschaltung sowie ihre Konsequenzen. Abrufbar ist eine kurze Beschreibung, wie Fotos und Spielstände von Spiele-Apps gesichert werden können. Darüber hinaus wird auf eine Hilfegruppe verwiesen (www.schuelervz.net/l/help).
Digitaler Verbraucherschutz

Informationen rund um den digitalen Verbraucherschutz stellt das baden-württembergische Verbraucherministerium auf seinen Internetseiten www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.verbraucherportal-bw.de, www.bondesrat.de, www.internet-verbraucherrechte.de und www.facebook.com/VerbraucherBW zur Verfügung.

Staatsministerium Baden-Württemberg
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