(socialON) Der elektronische Rechtsverkehr – Sicherheit hat Priorität. Resolution der Bundesrechtsanwaltskammer zur Datensicherheit. Die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben auf ihrer Hauptversammlung am vergangenen Freitag eine Resolution gefasst, mit der sie die Politik auffordern, die Voraussetzungen für eine sichere digitale Infrastruktur zu schaffen. Eine Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, das im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedet wurde, sei in Frage gestellt, wenn die Datensicherheit nicht im höchstmöglichen Umfang gewährleistet sei, hieß es zur Begründung in der Diskussion. Mit dem Gesetz wurde die Bundesrechtsanwaltskammer verpflichtet, für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein elektronisches Postfach zu errichten, über das spätestens ab 2022 die gesamte anwaltliche Kommunikation mit den Gerichten zu führen ist.
„Die Kolleginnen und Kollegen sind beunruhigt, ob sie angesichts der Datenskandale der vergangenen Monate ihre gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs einhalten können. Wir brauchen daher von der Bundesregierung und den Landesregierungen verlässliche Zusagen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit der Elektronische Rechtsverkehr abhörsicher und hackerfest sein wird“, erläutert der Präsident der BRAK Axel C. Filges die Resolution. „Einer der ersten und zugleich wichtigsten Schritte ist dabei die zügige Verabschiedung einer europäischen Datenschutzgrundverordnung.“
Die Resolution im Wortlaut: Die essentielle Grundlage des Elektronischen Rechtsverkehrs ist eine sichere digitale Infrastruktur. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer erwartet daher, dass bis zur gesetzlich vorgegebenen Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder alle Maßnahmen getroffen werden, die dafür notwendig sind. Anderenfalls könnte die Realisierung des Projektes gefährdet sein. Zur Durchsetzung des Rechts unserer Mandantinnen und Mandanten auf umfassenden Schutz ihrer informationellen Selbstbestimmung und damit zur Sicherstellung des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zu ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird die Politik in Bund und Ländern deshalb insbesondere zu einer zügigen Verabschiedung einer europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung aufgefordert.
Bildquelle: Bundesrechtsanwaltskammer
Presseerklärung Nr. 9 v. 27.05.2014
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