(socialON) Manuela Schwesig: Digitalisierung eröffnet Mecklenburg-Vorpommern neue Chancen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig rechnet im Jahr 2018 mit einer weiteren Fortsetzung der positiven Entwicklung in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich mehr als halbiert und ist auf dem niedrigsten Stand seit der Deutschen Einheit. Und das Institut für Arbeits- und Berufsforschung erwartet für dieses Jahr einen weiteren Rückgang“, sagte die Ministerpräsidentin zu Beginn des traditionellen Arbeitsmarktfrühstücks der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin.
Thema des Arbeitsmarktfrühstücks waren in diesem Jahr die Chancen und Risiken der Digitalisierung. „Die Digitalisierung eröffnet einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das viel Freiraum für neue Ideen und optimale Bedingungen für kreatives Arbeiten bietet, neue wirtschaftliche Chancen“, betonte die Ministerpräsidentin. Allerdings müssten Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg ins digitale Zeitalter mitgenommen werden. „Viele Berufsbilder werden sich verändern, neue werden entstehen“, sagte Schwesig. „Fest steht für mich, dass die Flexibilität, die die Arbeit 4.0 mit sich bringt, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden muss und nicht auf ihre Kosten gehen darf. Das bedeutet im Klartext: Die digitalisierte Arbeitswelt muss eine soziale Arbeitswelt sein. Gute Arbeit ist auch in der Arbeitswelt von morgen unser klares Ziel.“
Manuela Schwesig kündigte an, dass die Landesregierung die Digitalisierung im Jahr 2018 zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte machen wird. Bereits beschlossen sei ein 10-Millionen-Programm des Landes, mit dem sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen unterstützt werden sollen. Der Koalitionsausschuss habe am Dienstag beschlossen, dass weitere 40 Millionen zur Verfügung stehen, um die Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung voranzubringen.
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Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern vom 22.02.2018.
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