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21. November 2024
Saarland

DigitalStarter Saarland: Neue Förderung für mittelständische Unternehmen

DigitalStarter Saarland: Neue Förderung für mittelständische Unternehmen.

(socialON) DigitalStarter Saarland: Neue Förderung für mittelständische Unternehmen.

Ab September erhalten kleine und mittlere Unternehmen im Saarland finanzielle Unterstützung bei der digitalen Aufrüstung. Dann tritt das von Wirtschafsministerin Anke Rehlinger aufgelegte Förderprogramm „DigitalStarter Saarland“ in Kraft. Am Dienstag, 28. August, stellte die Ministerin die Einzelheiten des neuen Förderinstruments vor.

„Vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen bringt der digitale Wandel besondere Herausforderungen mit sich. Damit die Betriebe nicht den Anschluss an die rasanten Entwicklungen verlieren, müssen sie in der Lage sein, in ihre Informations- und Kommunikationstechnologie zu investieren, um so auch Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu modernisieren oder neu einführen zu können. Mit dem DigitalStarter Saarland stellen wir jährlich 500.000 Euro bereit, um die saarländischen KMU bei der Digitalisierung ihrer Betriebe zu unterstützen. Bis zu 10.000 Euro Förderung sind pro Unternehmen möglich“, sagte die Wirtschaftsministerin vor der Landespressekonferenz.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro erhalten bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Für mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro gilt ein Fördersatz von 20 Prozent.

Anke Rehlinger: „Mit dem Förderprogramm setzen wir ganz gezielt einen niedrigschwelligen Anreiz für mehr Investitionen in die digitale Infrastruktur und Dienstleistungen. Auch der Zugang zum Förderprogramm ist bewusst einfach gehalten. Ein Nachweis der Schaffung von Arbeitsplätzen, wie er bei vielen Förderprogrammen verlangt wird, ist hier nicht notwendig.“

DigitalStarter Saarland im Einzelnen

Im Rahmen des Förderprogramms können folgende Kosten geltend gemacht werden:

  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette durch Automatisierungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Customer-Relationship-Management-Systeme, Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme, Software für mobile Produktionssteuerungssysteme sowie Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung, Einführung von Predictive-Maintenance-Anwendungen zur innovativen Personaleinsatzplanung;
  • Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts (Recovery-Programme, Firewall, Virenschutz etc.);
  • lizenzierte Software (maximal förderfähig bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes);
  • Dienstleistungen zur Implementierung von neuer Soft- und Hardware sowie Portierung und Migration von Daten;
  • Softwarekomponenten bzw. –anwendungen;
  • Einführung von medienbruchfreien Systemen;
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren (z.B. 3-D-Druck);
  • Aufbau einer Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big-Data-Anwendungen);
  • Einführung eines digitalen Abbilds von betrieblichen Prozessen (Digital Twin);
  • Aufbau von digitalen Plattformen, Migration von Anwendungen auf bestehenden Plattformen, Neuaufbau von Serverkapazitäten und Einrichtung einer Inhouse-Vernetzung;
  • Schulungen von Mitarbeitern im Einsatz der angeschafften Systeme.

„Indem wir die Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern, tragen wir auch Sorge dafür, dass der Mensch weiterhin im Mittelpunkt der Digitalisierung steht. Die Beschäftigten dürfen nicht abgehängt werden, sondern sollen neue Systeme beherrschen können und sich im Umgang mit ihnen sicher fühlen“, so die Wirtschaftsministerin weiter. Die Digitalisierung müsse nach dem Prinzip von Guter Arbeit gestaltet werden. Dazu zähle auch, dass Unternehmen, die mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmer beschäftigen, keine Förderung erhalten. Wer mehr als 10 Prozent Leiharbeiter beschäftigt, muss mit der Kürzung der Förderung rechnen.

Die Netzwerkstelle DiNet

Das Förderprogramm DigitalStarter Saarland ist ein Baustein der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Netzwerkstelle zur Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt. Unter dem Namen DiNet hat die Netzwerkstelle im November 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat die Aufgabe, ein regionales Netzwerk Digitalisierung zu organisieren und die saarländischen KMU bei der Digitalisierung ihrer Geschäfts- und Produktionsprozesse zu unterstützen. Sie soll die Digitalisierung im Zusammenspiel der saarländischen Wirtschaft, Forschung, Beschäftigtenvertretungen und Politik vorantreiben. Dazu erarbeitet DiNet zurzeit mit den Netzwerkpartnern eine Strategie. Mit ihr soll es gelingen, die verschiedenen Hilfestellungen, die es im Land für Wirtschaft und Arbeitswelt gibt, zu bündeln und Lücken zu schließen.

Land Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Kontaktaufnahme:
Telefon: (0681) 501-00
Faxnummer: (0681) 501-1159

Quelle: Pressemitteilung des Landes Saarland vom 28. August 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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