(socialON) Der Hightech-Verband BITKOM hat auf die hohe Bedeutung einer einheitlichen EU-Datenschutzverordnung hingewiesen und die Beteiligten aufgefordert, weiter intensiv an dem Entwurf zu arbeiten. Aufgrund der zahlreichen Änderungsanträge kann das Europaparlament voraussichtlich erst im Herbst über den Entwurf abstimmen. Die Zeit sollte aus BITKOM-Sicht genutzt werden, um den Entwurf zu einem stimmigen und zukunftsfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. BITKOM hat zum vorliegenden Entwurf und den Änderungsanträgen eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. „Eine einheitlich gestaltete und durchgesetzte Datenschutzgesetzgebung in Europa ist Grundvoraussetzung vieler Dienste, wie etwa Cloud Computing“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Es geht der Wirtschaft sowohl um eine wirkungsvolle Verankerung des hohen deutschen Niveaus in der EU als auch um eine Modernisierung des Datenschutzrechts, damit innovative Dienste und Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa verfügbar sind.“
Gerade die deutschen Unternehmen setzen sich für die Förderung von möglichst datensparsamen Methoden der Informationsverarbeitung ein. Damit diese zum Einsatz kommen, solle die EU-Verordnung Anreize und klare Regeln für die Anwendung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungs-Techniken schaffen, wie es sie im deutschen Telemediengesetz bereits gibt. Anonymisierung bedeutet das endgültige Entfernen des Personenbezugs. Beim Pseudonymisieren wird der Personenbezug der Daten unkenntlich gemacht, er kann aber im Bedarfsfall vom Unternehmen theoretisch wieder hergestellt werden. Die Pseudonymisierung stellt sicher, dass das Risiko für die Persönlichkeitsrechte in der Datenverarbeitung auf ein absolutes Minimum reduziert wird. So werden zum Beispiel für Testläufe von IT-Systemen, Auswertungen zur Korruptionsbekämpfung oder bei Profilbildungen zur Optimierung von Webseiten pseudonymisierte Daten verwendet.
„Es muss gewährleistet sein, dass die Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten behalten und gleichzeitig neue, datenintensive Dienste nutzen können“, so Kempf. So sei zum Beispiel Profilbildung in gewissem Umfang für das Funktionieren vieler innovativer Dienste notwendig. „Einschränkungen sollten sich am Risiko und den drohenden Nachteilen für die Betroffen orientieren“, sagte Kempf.
Eine weitere Forderung der Unternehmen ist die Aufnahme eines Datenschutzbeauftragten nach deutschem Vorbild in die neue EU-Datenschutzverordnung. Dieser berichtet direkt an die Geschäftsführung und hat eine starke Stellung, um auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hinzuwirken. Zugleich ist er wichtiger Ansprechpartner für die Betroffenen und die Aufsichtsbehörden.
Ein einheitliches Datenschutzrecht würde nach Ansicht des BITKOM auch Europas internationale Verhandlungsposition bei Datenschutzfragen stärken. Die Verordnung sei dabei allerdings nur ein Bestandteil der geforderten Maßnahmen. Von ihr könne nicht erwartet werden, dass sie das Problem des Zugriffs von Geheimdiensten oder Sicherheitsbehörden auf Daten in Unternehmen vollständig löse. Die Verordnung regele ja gerade nicht das staatliche Handeln in Sicherheitsfragen, sondern den Umgang mit Daten in Unternehmen. Diesen zu verbieten, Daten herauszugeben, zu deren Herausgabe sie aufgrund anderer Rechtsgrundlage verpflichtet sind, würde die Unternehmen vor Konflikte stellen, die sie selbst nicht lösen können.
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