(socialON) ELSTER: Erstmals 20 Millionen Steuererklärungen per Internet. In Zukunft erstellt der Computer auch Steuerbescheid im Finanzamt. Interesse an der elektronischen Steuererklärung steigt stark an. Tipp: So nutzen Sie die elektronische Steuererklärung.
Neuer Rekord bei der elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung (ELSTER). Im vergangenen Jahr wurden 20 Millionen Steuererklärungen online eingereicht, so viele wie noch nie. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 3,9 Millionen oder fast einem Viertel (24 Prozent), wie der Digitalverband Bitkom mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung setzt sich immer mehr durch. Innerhalb von vier Jahren hat sich die Anzahl der online eingereichten Einkommensteuererklärungen noch einmal mehr als verdoppelt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wer das Verfahren einmal genutzt hat weiß: Es ist bequemer und weniger fehleranfällig als das Ausfüllen von Papierformularen.“
Da das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten standardisiert ist, findet es in einer Vielzahl professioneller Steuerprogramme Verwendung. Die nutzerfreundliche Software übernimmt auf Wunsch Eingaben aus den Vorjahren, ermöglicht eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten und gibt auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen. „Ganz abgesehen vom Komfortgewinn: Die geringe Investition in eine professionelles Steuersoftware kann sich durch eine höhere Steuerrückerstattung dank der Hinweise schnell rechnen“, so Rohleder.
Alternativ stellt die Finanzverwaltung das Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung, das man sich auf der Website www.elster.de kostenlos herunterladen kann. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. Man sollte stets darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen.
Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren. Allerdings führt die Software vor Übertragung nur eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch, sie gibt keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann. Damit ist sie kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater.
Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2015 sind bis zum 31. Mai 2016 an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Bitkom gibt folgende Tipps zur
Nutzung der ELSTER-Software:
Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form nach Beendigung der Eingaben beim Ausdruck der Erklärung nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Auch kann am Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden. Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen beantworten. Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei ELSTER vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Werden Angaben im Formular schlicht vergessen, liegt darin aber noch keine grobe Fahrlässigkeit. Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.
Vorausgefüllte Steuererklärung: Seit 2014 unterstützt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen, die auch von kommerziellen Programmen abgerufen werden können. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, in die Daten Einblick zu nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Insbesondere sind solche Daten abrufbar, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben (z. B. Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten, elektronische Spendenbescheinigungen). Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren.
Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte (z. B. seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.
Übermittlung der Daten: Die Daten der ausgefüllten elektronischen Steuererklärung werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Übersendung eines unterschriebenen Papierausdrucks. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus.
Diesen Ausdruck unterschreibt er und sendet ihn per Post oder per Fax an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung komplett papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.
Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.
Zukunft des Besteuerungsverfahrens: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens befindet sich gegenwärtig eine Initiative im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, die die Erstellung des Steuerbescheids automatisieren soll.
Danach sollen Einkommenssteuererklärungen nicht mehr durch von einem Beamten im Finanzamt geprüft werden, der einen Steuerbescheid erstellt, sondern der Steuerbescheid soll dann vom Computer erstellt werden. Nur in Ausnahmefällen wird ein Finanzbeamter manuell die Angaben prüfen und in die Bescheiderstellung eingreifen. „Diese Entwicklung kommt für Juristen fast einer Revolution gleich und ermöglicht weitere Effizienzsteigerungen. Denn durch den Einsatz von geeigneten Risikomanagementsystemen kann sich die Finanzverwaltung auf die Prüfung jener Steuerfälle konzentrieren, bei denen Auffälligkeiten festgestellt werden, die sonst womöglich übersehen würden“, so Rohleder.
Hinweis zur Methodik: Die Daten zur Nutzung von ELSTER basieren auf Angaben der Finanzverwaltungen.
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Pressesprecher
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Quelle: Pressemitteilung bitkom vom 15.04.2016.