(socialON) Wirtschaftsminister Heiko Maas hat die heutige Entscheidung des Landgerichtes Köln begrüßt, wonach die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung der Daten-Übertragungsgeschwindigkeit nicht rechtens ist. Nach der Gerichtsentscheidung darf die Telekom die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Entsprechende Vertragsklauseln erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für unzulässig.
Bereits im Frühjahr hatte Maas gegen die Pläne der Telekom protestiert und auch in Gesprächen mit dem Unternehmen auf direkter Ebene interveniert. Maas: „Für Verbraucher und Wirtschaft ist die heutige Gerichtsentscheidung eine gute Botschaft. Das Gericht hat deutlich gemacht: Eine Flatrate muss eine echte Flatrate sein, ein Zwei-Klassen-Internet ist damit vom Tisch. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Netzneutralität in Deutschland.“
Eine Drosselung hätte gerade für den saarländischen Mittelstand negative Folgen haben können, da von der Einführung einer Volumenbegrenzung neben Privatnutzern vor allem kleine Unternehmen, Freiberufler und Handwerker betroffen gewesen wären, so der Wirtschaftsminister. Während mittlere und große Unternehmen vielfach spezielle Geschäftskundenverträge haben, die unbegrenzte Datenvolumina vorsehen, haben kleine Unternehmen, Freiberufler und Handwerker nicht selten Massenmarktdienste beauftragt, die auch Privatleute nutzen. Wirtschaftsminister Maas: „Kleine Unternehmen und Existenzgründer, für die die leistungsfähige Internetversorgung vielfach existenziell ist, hätten mit den Telekom-Plänen Probleme bekommen können. Es ist gut, dass die Drossel-Pläne faktisch jetzt vom Tisch sind.“
Quelle: Saarland.de – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr