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21. November 2024
Bayern

Legal Tech und KI in der Justiz: Chancen und Herausforderungen für die Zukunft des Rechtswesens

Podiumsdiskussion mit Bayerns Justizminister Eisenreich zum Thema Legal Tech und KI in Justiz und Rechtspraxis in Berlin

Bayerns Justizminister Eisenreich diskutiert mit Experten über die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den Rechtsstaat

(socilON) Die fortschreitende Digitalisierung und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz werfen grundlegende Fragen zur Zukunft des Rechtswesens auf. Vor fast zwei Jahren begann der Vormarsch von ChatGPT, als das Sprachmodell am 30. November 2022 für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Seither hat sich das Thema Legal Tech und KI in der Justiz immer stärker in den Fokus gerückt. Auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich traf sich am 14. November 2024 eine hochkarätig besetzte Expertenrunde in der Bayerischen Vertretung in Berlin, um die Chancen, Herausforderungen und Grenzen dieser Technologien im Rechtsmarkt zu diskutieren.

Minister Eisenreich eröffnete die Diskussion mit einer eindrucksvollen Aussage: „KI verändert unser Leben. Wir stehen am Anfang eines neuen Zeitalters, und vieles ist noch gar nicht absehbar. Die bayerische Justiz erprobt bereits den Einsatz von KI in mehreren Bereichen, um Prozesse effizienter zu gestalten, etwa bei der Entlastung der Gerichte durch die Bearbeitung von Massenverfahren wie den Dieselklagen.“ Dabei betonte der Minister die Wichtigkeit, sowohl die Potenziale als auch die Risiken der KI zu erkennen. „KI hat nicht nur Auswirkungen auf den Rechtsstaat, sondern auch auf unsere Demokratie und die Gesellschaft als Ganzes. Wir müssen sicherstellen, dass wir diese Technologie verantwortungsvoll nutzen und gleichzeitig regulieren“, so Eisenreich weiter.

Digitalisierung als Chance für den Rechtsmarkt – Aber: Der Mensch bleibt entscheidend

In der Diskussion standen insbesondere die Veränderungen im Rechtswesen durch den Einsatz von generativer KI und die mögliche Auswirkungen der EU-KI-Verordnung auf den Rechtsmarkt im Mittelpunkt. Alisha Andert, Vorstandsvorsitzende des Legal Tech Verbands Deutschland, hob hervor, dass KI eine enorme Chance für die Rechtspraxis darstellt, insbesondere in der Effizienzsteigerung und der Reduzierung von Bürokratie. Alexander Britz von Microsoft Deutschland unterstrich, dass KI durch die Automatisierung von Routineaufgaben den Rechtsmarkt nachhaltig verändern könnte, etwa bei der Analyse von Verträgen oder der Vorhersage von Urteilen. Prof. Dr. Philipp Hacker von der Europa-Universität Viadrina wies jedoch auf die komplexen rechtlichen und ethischen Fragen hin, die mit dem Einsatz von KI in der Justiz verbunden sind. Franziska Weindauer vom TÜV AI.Lab betonte, dass gerade bei der Entwicklung von KI-Lösungen für den Rechtsmarkt besonders auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit geachtet werden müsse, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Technologien zu sichern.

Künstliche Intelligenz als Hilfsmittel – der Mensch bleibt der Entscheider

Ein zentrales Thema der Podiumsdiskussion war der richtige Umgang mit KI im Kontext der Rechtsprechung. Minister Eisenreich stellte klar: „Menschen wünschen sich zunehmend einfache, schnelle und kostengünstige Lösungen für viele rechtliche Probleme. Das ist eine der treibenden Kräfte hinter der Digitalisierung der bayerischen Justiz.“ Doch der Minister betonte auch, dass KI nur als Hilfsmittel dienen könne. „Am Ende muss immer ein Mensch entscheiden. KI kann den Rechtsweg unterstützen und entlasten, aber sie kann keine juristischen Entscheidungen treffen. Die Verantwortung bleibt beim Menschen“, so Eisenreich.

Diese klaren Aussagen spiegeln die Haltung wider, dass KI zwar große Potenziale für eine effizientere, kostengünstigere und zugänglichere Justiz bietet, aber die grundlegenden Prinzipien der Rechtsprechung, wie Fairness, Unabhängigkeit und Kontrolle, gewahrt bleiben müssen. KI in der Justiz kann nur so gut sein wie die Regulierung und die ethischen Leitlinien, die ihre Anwendung steuern.

Quelle und Bilöd: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, 15.11.2024

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