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21. November 2024
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„One-Pager“ als Muster für transparente Datenschutzhinweise auf

(socialON) „Datenschutz auf einen Blick: Erste Unternehmen greifen „One-Pager“ als Muster für transparente Datenschutzhinweise auf. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, besuchte am heutigen Freitag die Internationale Funkausstellung. Dort informierte er sich bei der Deutschen Telekom AG über den neuen „One Pager“ des Unternehmens, der auf eine Initiative des Nationalen IT-Gipfels unter Beteiligung des BMJV zurückgeht.

Der One-Pager soll Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick wichtige Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten darbieten. Diese Kurz-Übersicht ersetzt nicht die förmliche Datenschutzerklärung, erleichtert aber erheblich das Verständnis von der jeweiligen Datennutzung. Das von der Deutschen Telekom gewählte Format greift dabei auf Konzepte der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und IBM geleiteten IT-Gipfel-Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ zurück. Mit dem einseitigen Muster-Datenschutzhinweis werden wichtige Aussagen zur Datenverarbeitung in smarten Informationskomplexen zusammengefasst. Nutzer können durch ein „Mouseover“ oder mit einem Link weitere Details erfahren.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was mit ihren Daten geschieht. Das muss genauso einfach gehen wie das Bestellen im Netz selbst. Ich freue mich, dass die Deutsche Telekom als eines der ersten Unternehmen diese Idee des Nationalen IT-Gipfels aufgreift. Wir stehen zudem mit anderen namenhaften Unternehmen in Kontakt, die in Kürze ihre Projekte für verbraucherfreundliche Datenschutzhinweise vorstellen. Die digitale Revolution wird nur gelingen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher auf diesem Weg „mitgenommen“ werden.“ Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber.

Zum Hintergrund:
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der IBM geleitete Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ wird gebildet aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher- und Datenschutzorganisationen und weiteren Institutionen aus verschiedenen Bereichen. Sie arbeitet zurzeit in den beiden Untergruppen „Privacy by Design/Datenschutz durch Technik“ und „Verbrauchersouveränität und Transparenz“. Ihre Mitglieder sind sich einig, dass für die Wahrung der Datensouveränität von Verbraucherinnen und Verbrauchern transparente und verständliche Datenschutzerklärungen und technischer Datenschutz erforderlich sind. Dies dient auch dazu, Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu schaffen. Viele Datenschutzerklärungen sind aber lang, kompliziert und passen deshalb nicht zur Dynamik des Internets. Gelesen werden sie deshalb nur von wenigen Verbrauchern, die meisten setzen gleich den Einverständnishaken oder klicken einfach weiter. Ziel der Unterarbeitsgruppe der Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ ist es daher, hier eine Lösung zu finden: Informationen zur Datenverarbeitung sollen bei digitalen Angeboten so aufbereitet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schnell, einfach und umfassend alle wesentlichen Informationen zu Datenverarbeitung bekommen. Mit dem „One-Pager“ wurde im letzten Herbst eine solche Lösung vorgelegt, von der alle Beteiligten hoffen, dass sie Verbreitung findet.“

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Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 02.09.2016.

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