(socialON) Open-Source-Software richtig nutzen. Neuer Bitkom-Leitfaden erklärt Einsatzmöglichkeiten, Geschäftsmodelle und Rechtsrahmen.
Wer eine Open-Source-Software nutzt, zahlt keine Lizenzgebühren. Damit eröffnet die Software viele Einsatzmöglichkeiten. Dennoch müssen Nutzer bei den Programmen häufig bestimmte rechtliche Auflagen einhalten, deren Nichtbeachtung juristische Konsequenzen haben kann. „Der Urheber von Open-Source-Software erlaubt die kostenfreie Nutzung meistens nur unter bestimmten Auflagen. Verstößt der Nutzer gegen diese Lizenzbedingungen, kann er unter anderem das Recht verlieren, die Software zu nutzen“, sagt Bitkom-Experte Thomas Kriesel. Auch das Verbot der weiteren Verbreitung oder Schadensersatzforderungen seien mögliche Konsequenzen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Open-Source-Software gelten, erklärt der neue Bitkom-Leitfaden „Open-Source-Software 2.0“.
Der Leitfaden ordnet die verschiedenen Lizenzmodelle für Open-Source-Software systematisch ein und erläutert die Rechte und Pflichten, die sich aus der jeweiligen Lizenz ergeben. Außerdem beschreibt das Dokument Geschäftsmodelle, rechtliche Grundlagen sowie Compliance-Anforderungen für die Nutzung und Erstellung von Open-Source-Software in Unternehmen. Dabei nennt die Publikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch vertragliche Möglichkeiten, die Nutzer und Urheber haben. „Selbst wenn der Leitfaden vertiefende Hinweise gibt, kann er im Einzelfall die Beratung durch einen Juristen dennoch nicht ersetzen.“, so Kriesel. Außerdem erfährt der Leser, was der Unterschied zwischen permissiven Lizenzen und Lizenzen mit Copyleft ist und erhält einen Einblick in die Entstehungsgeschichte von Open-Source-Software. Zusätzlich wirft der Leitfaden einen Blick auf die Chancen und Herausforderungen bei der Nutzung solcher Software.
Der Leitfaden „Open-Source-Software 2.0“ steht zum kostenlosen Download bereit unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Leitfaden-zu-Open-Source-Software-20.html
Ansprechpartner
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 30 27576-212
m.poguntke@bitkom.org
Thomas Kriesel
Bereichsleiter Steuern,
Unternehmensrecht, Mittelstandsfinanzierung
T +49 30 27576-146
t.kriesel@bitkom.org
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Quelle: Pressemitteilung bitkom vom 23.02.2016.