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21. November 2024
Allgemein

Patientenversorgung, Künstliche Intelligenz und Datennutzungskonzepte

Patientenversorgung, Künstliche Intelligenz und Datennutzungskonzepte

Teil des Digitale Versorgung-Gesetzes

Künstliche Intelligenz und zukunftsorientierte Datennutzungskonzepte in der Patientenversorgung

(socialON) Nach Veröffentlichung des Kabinettsentwurfes zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) identifiziert der Bundesverband Gesundheits-IT ̶ bvitg e. V. (bvitg) in seinem aktuellen Positionspapier „Künstliche Intelligenz“ (KI) acht Fokusfelder, in denen akuter Handlungsbedarf besteht, um Deutschland zu einem weltweit führenden KI-Standort zu machen. Im Zentrum stehen dabei die Qualitätspotenziale eines mithilfe von KI-Anwendungen digitalisierten Gesundheitssystems sowie der Schutz, Umgang und Zugang zu den für KI benötigten Datenbeständen. Um „KI Made in Germany“ international eine führende Rolle zu ermöglichen, fordert der bvitg eine konsequente Innovationskultur sowie damit verbunden eine strategisch ausgerichtete Förderung relevanter Zukunftstechnologien in Deutschland und Europa.

Für eine nachhaltige und nutzenstiftende Integration von KI in das deutsche Gesundheitssystem bedarf es nach Meinung des Verbandes vor allem zukunftsorientierter Konzepte und klarer Regeln für die Datennutzung. „Wenn wir die Patientenversorgung mit Hilfe von KI verbessern wollen, darf der Zugang zu Datenbeständen kein exklusives Privileg sein“, stellt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, fest.

Ergänzend führt er aus: „Hier gilt es vor allem marktschädigende Informationsasymmetrien zu vermeiden. Aus diesem Grund befürwortet der bvitg eine „Open-Data-Strategie“, die Krankenkassen dazu verpflichtet, auf Basis ausgewerteter Versicherten- und Versorgungsdaten gewonnene Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die geplanten Regelungen für Krankenkassen in Hinblick auf die Ergebnisse der Analysen von Gesundheits- und Sozialdaten sind vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Unternehmen der Gesundheits-IT sollten ebenso Antragsteller des Forschungsdatenzentrums sein dürfen und so die Daten anonymisiert nutzen können.“

Mit Blick auf den aktuellen Stand des DVG sieht der bvitg zudem im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen noch Spielraum für eine angemessene Berücksichtigung von KI. „KI muss einen sicheren und nutzenstiftenden Weg in die Versorgung finden. Dazu müssen KI-gestützte Anwendungen in die Regelversorgung kommen.

Die aktuell vorgesehenen Abläufe zur Lizenzierung und Zulassung müssen somit mit der Dynamik der Digitalisierung Schritt halten“, kommentiert Sebastian Zilch. Abschließend stellt er fest: „Das laufende Gesetzgebungsverfahren bietet hier eine Gelegenheit KI-Anwendungen in allen Prozessen der Gesundheitsversorgung von Anfang an und in allen Facetten mitzudenken. Ziel sollte deshalb eine digitalisierte und datenbasierte Patientenversorgung sein, die eine schnelle Zusammenführung und Auswertung von heterogenen Gesundheitsdaten ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Gesundheits-IT vom 11.07.2019.
Bildquelle: pixabay.com

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