(socialON) Vital.Digital: Rund 1,4 Mio. Euro für Telemedizin-Projekt „Häusliche Gesundheitsstation“. Fördermittelübergabe durch Gesundheitsministerin Barbara Klepsch. Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hat heute (21. September 2018) zwei Fördermittelbescheide in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro an Prof. Hagen Malberg, Direktor des Institutes für Biomedizinische Technik der TU Dresden übergeben. Mit den Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird das Telemedizin-Forschungsvorhaben „Häusliche Gesundheitsstation“ gefördert.
„Ich freue mich als Gesundheitsministerin natürlich ganz besonders, wenn sich über die Digitalisierung im Gesundheitswesen neue Möglichkeiten für die Behandlung chronisch kranker Menschen ergeben. Denn Digitalisierung für sich ist noch kein Wert – sie muss einen konkreten Nutzen für die Menschen haben“, betont Gesundheitsministerin Barbara Klepsch. „Durch das Projekt verbessert sich Lebensqualität von Herzinsuffizienzpatienten spürbar und sie können leichter mit ihrer Erkrankung leben. Ich glaube, das trägt wesentlich zur Akzeptanz der Digitalisierung bei.“
Der Bereich Telemedizin, E-Health und technische Assistenzsysteme ist einer der Schwerpunkte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Beim Projekt „Häusliche Gesundheitsstation“ handelt es sich um ein Verbundprojekt der Technischen Universität Dresden und dem Wirtschaftspartner Jendrzik Haustechnik.
„Die Verlagerung der medizinischen Versorgung in den häuslichen Bereich ist eine wachsende Tendenz, die einerseits dem Patientenwunsch entspricht und andererseits eine Reaktion auf die demografischen Veränderungen und den wachsenden Kostendruck ist “, betont Prof. Hagen Malberg. Ziel der „Häuslichen Gesundheitsstation“ ist die Entwicklung einer kontaktlosen Messtechnik zur Erfassung von Vitalparametern für das Patientenmonitoring. Die Messtechnik soll altersgerecht sein und in das häusliche Umfeld der Patienten integriert werden. Damit soll eine neue Generation von Medizintechnik entwickelt werden, die die Barrieren auf der Nutzerseite verringert und den Komfort für die Patienten deutlich steigert.
Exemplarisch verfolgt das Projekt die Betreuung von Herzinsuffienzpatienten (Herzschwäche) im häuslichen Umfeld. Dafür wird die kontaktlose Messtechnik in Wohnungen installiert. Mit den Erkenntnissen aus dem Projekt soll die Technologie weiterentwickelt und angepasst werden. Die Ergebnisse sollen generell bei der Langzeitversorgung von Patienten mit betreuungsbedürftigen chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.
Hintergrund zur EFRE-Förderung
Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz stehen im Zeitraum von 2014 – 2020 Fördermittel in Höhe von rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft zur Verfügung. Mit der EFRE-Förderung trägt der Freistaat Sachsen dazu bei, die demografische Entwicklung in Sachsen zu bewältigen und die sächsische Gesundheits- und Pflegewirtschaft nachhaltig zu stärken.
Gegenstand der Förderung sind E-Health-Maßnahmen, d. h. moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, durch die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert und die Bürger, Patienten, Gesundheits- und Pflegedienstleister miteinander vernetzt werden. Weiterhin gefördert werden Anwendungen des Ambient Assisted Living (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben – AAL) aus verschiedenen Technologiefeldern, die es ermöglichen, unterschiedliche Dienstleistungsbereiche, insbesondere medizinische Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität, wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln.
Zuwendungsempfänger sind private, freigemeinnützige und öffentliche Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern diese vorhabenbezogen mit Unternehmen zusammenarbeiten.
Quelle: Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 21.09.2018.
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