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21. November 2024
AllgemeinRheinland-Pfalz

Startschuss zum nächsten Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung

Startschuss zum nächsten Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung

(socialON) Startschuss zum nächsten Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung. Justizminister Herbert Mertin gibt Startschuss zum nächsten Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz. In Bad Kreuznach wird medienbruchfreier Instanzenzug pilotiert.

Im Bad Kreuznacher Justizzentrum gab Justizminister Herbert Mertin heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Landgerichts Tobias Eisert den symbolischen Startschuss zum nächsten Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in der rheinland-pfälzischen Justiz.

Die ersten Erfahrungen mit der eAkte konnten beim Landgericht Kaiserslautern in erstinstanzlichen Zivilverfahren gesammelt werden. In Bad Kreuznach wird die eAkte nun nicht nur bei einem weiteren Landgericht, sondern erstmalig auch bei einem Amtsgericht eingeführt. Alle ab heute neu eingehenden Zivilsachen werden ausschließlich elektronisch geführt. Bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts kann die eAkte von nun an vollelektronisch an das Landgericht als Gericht der 2. Instanz weitergeleitet werden. Rheinland-Pfalz ist damit das zweite Bundesland, das den Instanzenzug zwischen Amts- und Landgericht pilotiert.

Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: „Im wahrsten Sinne des Wortes heben wir die Digitalisierung der Justiz nun auf die nächste Instanz. Nach einem guten Start vor einem halben Jahr ist die rheinland-pfälzische Justiz bereit für den nächsten Schritt und kann eindrucksvoll ihre Vorreiterrolle unter Beweis stellen. Unsere ehrgeizigen Bestrebungen nach einer umfassenden Verbesserung der Arbeitsabläufe und letztlich einer zügigeren Bearbeitung der Verfahren werden einer weiteren Belastungsprobe unterzogen, der ich zuversichtlich entgegensehe. In den vergangenen Monaten haben die Mitglieder des eJustice-Programm alles darangesetzt, um einen ungehinderten Datenfluss zwischen erster Instanz und Rechtsmittelgericht sicherzustellen. Dem Ziel der flächendeckenden Einführung der eAkte kommen wir heute ein großes Stück näher.“

Der Präsident des Landgerichts Tobias Eisert fügte hinzu: „Die eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich genauso sehr darauf wie ich, Teil dieses spannenden Projekts zu sein. Den bevorstehenden Herausforderungen blicken wir erwartungsvoll entgegen und sind stolz darauf, eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Umsetzung der eAkte in Rheinland-Pfalz spielen zu dürfen. Der Justiz bietet sich damit eine sehr gute Möglichkeit zu zeigen, dass sie offen für eine wegweisende Modernisierung ist. Am Standort Bad Kreuznach haben wir mit dem neuen Justizzentrum hierfür nahezu ideale Rahmenbedingungen.“

Information:

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz stehen weiterhin am Anfang eines Umbruchs, der ein Mammutprojekt für die Justiz darstellt. Bis zum 1. Januar 2026 muss die heutige Papierakte einer elektronischen Aktenführung gewichen sein. Die Justiz wird ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch einerseits eine zeitgemäße technische Ausstattung zur Verfügung stellen und anderseits den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften ermöglichen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist ein notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz.

Bereits seit 2. November 2017 können alle Gerichte in Rheinland-Pfalz im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs elektronische Nachrichten, wie z.B. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze, empfangen. Ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail ist dabei jedoch nicht möglich, da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen und die Übermittlungswege – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – besonders gesichert werden müssen.

Durch den elektronischen Rechtsverkehr können bereits heute die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente elektronisch eingereicht werden. Die sukzessive Einführung einer führenden elektronischen Akte ist daher konsequent und zeitgemäß, um voll elektronische Arbeitsabläufe zu gewährleisten, die viele Vorteile für alle Beteiligten bietet. Am 1. Juni 2018 wurde die eAkte in Zivilsachen am Landgericht Kaiserslautern pilotiert. Dort konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt und unvorhergesehene Probleme beseitigt werden. Die vollständige Umsetzung wird allerdings mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da die Einführung in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften jeweils erprobt und dann schrittweise pro Standort erfolgen muss. Die Einführung am Amts- und Landgericht Bad Kreuznach ist dabei ein wichtiger Meilenstein.

Insgesamt sind 83 Justizbehörden mit über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustatten und mit dem neuen Arbeitsmedium vertraut zu machen. Die Justiz in Rheinland-Pfalz wird diese Umstellung mit größter Sorgfalt, aber auch schnellstmöglich vorantreiben. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 alle Akten nur noch elektronisch geführt werden dürfen.

Die Nutzung der elektronischen Akte bedingt nicht nur eine moderne Ausstattung der Büroarbeitsplätze. Eine besondere Herausforderung liegt auch in der Ertüchtigung der Gerichtssäle. Bei über 250 Gerichtssälen des Landes sind teilweise auch Baumaßnahmen unumgänglich um moderne Medientechnik und die erforderliche Netzinfrastruktur zu implementieren. Bei den historischen Gebäuden sind bei der Modernisierung auch Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten.

Für die Neuausstattung der Gerichtssäle ist unter anderem der Einsatz moderner, flach abklappbarer Monitore vorgesehen, auf denen der Akteninhalt entweder mittels Touchfunktion oder Mausklick aufgerufen und umgeblättert werden kann. In Zukunft sollen Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte weder versteckt hinter Aktenstapeln noch hinter Monitoren sitzen. Über Großflächenbildschirme können Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit gemeinsam Einblick in Akteninhalte, etwa Bild- und Filmmaterial, nehmen.

Mit der Vielzahl von technischen, aber auch personellen, strategischen, rechtlichen, organisatorischen, finanziellen, organisationskulturellen und sozialen Herausforderungen der Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz beschäftigt sich ein bei dem Ministerium der Justiz angesiedeltes Programm „eJustice rlp“.

Pressekontakt:
MINISTERIUM DER JUSTIZ
Ministerbüro
Geschäftsstelle Pressestelle
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Telefon 06131 16 4897
Telefax 06131 16 4944
Pressestelle@jm.rlp.de

Quelle: Pressemitteilung MINISTERIUM DER JUSTIZ  vom 03.12.2018
Bildquelle: MINISTERIUM DER JUSTIZ

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