(socialON) Einigung bei Urheberabgaben. Gebühren bis zu 6,25 Euro pro Handy und 8,75 Euro pro Tablet. Verbraucher werden mit den Verträgen vor deutlich höheren Abgaben bewahrt.
Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet Computer geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen 6,25 Euro pro Smartphone bzw. Handy und 8,75 Euro pro Tablet Computer. Für Bitkom-Mitglieder gelten reduzierte Sätze in Höhe von 5,00 Euro für Mobiltelefone und 7,00 Euro für Tablets. „Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden.“ Leider seien die Verträge erst nach zähen Verhandlungen zustande gekommen.
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36,00 Euro für Mobiltelefone und 15,00 Euro für Tablets gefordert. „Mit der Einigung haben wir nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher vor weitaus höheren Abgaben bewahrt“, betonte Rohleder. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach Bitkom-Schätzungen erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien.
Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die VGL zuständig.
Der Bitkom begrüßt zwar die Einigung ausdrücklich, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. „Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht“, sagte Rohleder. Es kämen immer wieder neue Digitalgeräte auf den Markt, bei denen geklärt werden müsse, ob und wie sie für Privatkopien genutzt werden. Gleichzeitig geht der Trend zum Streaming von Inhalten wie Musik oder Filmen. „Beim Streaming geht es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gibt es dort nicht mehr“, betonte Rohleder. „Es wird Zeit für Alternativen zum Pauschalabgabensystem, die mit dem Innovationstempo in der digitalen Welt Schritt halten können.“ Dass es auch anders geht, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland werden zudem in Österreich und den Niederlanden fällig.
Der Bitkom hat erst am vergangenen Freitag eine Erklärung von zahlreichen europäischen Digitalverbänden mit unterzeichnet, die einen Systemwechsel bei den urheberrechtlichen Abgaben fordert.
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Quelle: Pressemitteilung Bitkom vom 02.12.2015.