(socialON) Einbauverpflichtung ebnet Weg für Smart Meter und perspektivisch ein Smart Grid in Deutschland. Spezifikationen von VDE|FNN sind Grundlage für diese neue Infrastruktur.
Mit Verabschiedung durch den Bundesrat hat das lang erwartete „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ am 8. Juli 2016 die letzte Hürde genommen. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau so genannter moderner Messeinrichtungen (digitale Stromzähler). Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie intelligente Messsysteme (auch bekannt als Smart Meter) verpflichtend im Markt eingeführt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der Zähler um ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Eine Steuerbox, mit der sich z. B. EEG-Anlagen oder große Verbraucher steuern lassen, kann ggf. integriert werden.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes. Vorausgegangen war eine fast fünfjährige Phase der politischen Diskussion. „FNN hat die Arbeiten an dieser neuen Infrastruktur von Anfang an begleitet und als neutrale Plattform für die Standardisierung eines interoperablen Messsystems mit austauschbaren Geräten gesorgt“, so Dr. Stefan Küppers, Vorsitzender des Vorstands bei VDE|FNN.
Mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ will die Bundesregierung in den Stromnetzen Erzeugung und Verbrauch stärker miteinander verknüpfen. Wie sich bereits in den Entwürfen des Gesetzes andeutete, wird der Rollout stufenweise erfolgen. Beginnend bei Großverbrauchern von Strom (> 10.000 kWh pro Jahr) sowie größeren EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung) im Jahr 2017 ist eine Ausweitung des verpflichtenden Rollout bis hin zu Verbrauchern mit mindestens 6.000 kWh Jahresverbrauch im Jahr 2021 vorgeschrieben. VDE|FNN begrüßt dieses Vorgehen, da so verbindlich der Startschuss für die bundesweite Einführung dieser neuen Infrastruktur fällt. Gleichzeitig können durch den stufenweisen Rollout wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die das System zu einem Höchstmaß an Stabilität und Kundennutzen führen werden.
Das Gesetz legt unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme (Smart Meter) fest. Datenschutz und Interoperabilität werden verbindlich geregelt. Verbraucher sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bekommen. Auch Kleinerzeugungsanlagen (mehr als ein bis einschließlich sieben Kilowatt elektrischer Leistung) werden nun in den Digitalisierungsansatz einbezogen. Betroffen sind nur Neuanlagen. Auch die Elektromobilität wird in den Änderungen stärker berücksichtigt. VDE|FNN begrüßt diesen umfassenden Ansatz, da so ein intelligentes Messsystem entsteht, dass weit mehr kann, als nur den Stromverbrauch digital zu messen. Das neue Messsystem kann ein wesentlicher Stützpfeiler bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Energiewende werden. Diese besteht vor allem in der besseren Handhabung der fluktuierenden Einspeisung der erneuerbaren Energien.
Die neu aufgenommene Regelung, dass die historischen Verbrauchs- und Einspeisewerte in modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen jeweils 24 statt 12 Monate gespeichert werden müssen, sieht VDE|FNN kritisch. Die Neuregelung erfordert eine Überarbeitung der FNN-Lastenhefte für den Basiszähler sowie eine entsprechende Anpassung der Geräte durch die Hersteller. Dies führt zu weiteren Verzögerungen, denen nur ein geringer zusätzlicher Nutzen gegenüber steht.
Dank der jahrelangen Vorarbeiten bei VDE|FNN an der konkreten technischen Ausgestaltung des intelligenten Messsystems in Deutschland kann der Einstieg in den Rollout jetzt zügig erfolgen. So stehen ab Januar 2017 moderne Messeinrichtungen, also digitale Stromzähler, nach FNN-Spezifikationen von mehreren Herstellern zur Verfügung. Bei Smart-Meter-Gateways ist derzeit noch nicht abschätzbar, ob diese Anfang 2017 bereits von genügend Herstellern zur Verfügung stehen werden. Laut Digitalisierungsgesetz beginnt der Rollout dieser Systeme erst, wenn Geräte von mindestens drei unabhängigen Herstellern beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind. Derzeit befinden sich acht Hersteller mit ihren Geräten in dieser Zertifizierung.
Das Gesetz tritt nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der verpflichtende Rollout beginnt ab 1. Januar 2017. VDE|FNN wird weiterhin konstruktiv die Einführung interoperabler und austauschbarer intelligenter Messsysteme in Deutschland vorantreiben.
Über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN):
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Quelle: Pressemitteilung VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. vom 11.07.2016.
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