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21. November 2024
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Verbraucherschutzministerin warnt vor vorgetäuschten Rechnungen

Spam-Mail

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(socialON) Verbraucherschutzministerin Merk warnt vor vorgetäuschten Rechnungen und Mahnungen per Spam-Mail. „Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht, wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben!“.

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor vorgetäuschten Rechnungen und Mahnungen, die die Verbraucher aktuell gehäuft per Spam-Mail erhalten. Merk: „Die Täter erfinden massenhaft Forderungen und machen diese per E-Mail geltend. Die Adressen haben sie sich meist auf unlauteren Wegen besorgt; selbst vor dienstlichen E-Mail-Adressen wird kein Halt gemacht.“ Die Falle für den Verbraucher besteht darin, dass der Text der Mail nicht das konkrete Geschäft, für das gezahlt werden soll, benennt. So müsste der Empfänger eigentlich den mitgeschickten zip-Anhang öffnen, um zu erfahren, für was er da zahlen soll. Dabei versteckt sich im Anhang oft Schadsoftware. „Damit können die Täter die persönlichen Daten auf den Rechner ausspähen und für weitere Straftaten auf Kosten des Verbrauchers benutzen“, so Merk. „Die Täter spekulieren aber oft auch darauf, dass die Empfänger die relativ niedrigen Beträge ohne nähere Prüfung zahlen.“

Die Ministerin weiter: „Besonders verwerflich finde ich, dass die Täter als angebliche Leistungserbringer reale Unternehmen nennen, die aber tatsächlich gar nichts mit der Sache zu tun haben. Zum Beispiel werden bekannte Versandhäuser oder Verkäufer von Virenschutzprogrammen als angebliche Forderungsinhaber genannt, um damit den Empfängern Seriosität vorzuspiegeln. Täter sind aber ganz andere.“

Merk gibt den Verbrauchern folgende Hinweise: „Wenn man keinen Vertrag geschlossen hat, sollte man sich auch nicht von Drohungen von Inkassobüros einschüchtern lassen und standhaft bleiben. Keinesfalls sollte man den Anhang von verdächtigen E-Mails anklicken! Bei Zweifeln an der Berechtigung der Forderung kann man – statt an den Absender direkt zu antworten – die als Leistungserbringer genannte Firma unter der offiziellen Adresse anschreiben und um Erklärung der angeblichen Forderung bitten. Oft erledigt sich die An-gelegenheit dann, weil die Firmen von gar nichts wissen. Außerdem steht es jedem frei, Strafanzeige zu erstatten oder die Verbraucherverbände zu informieren.“

Bild-Quelle: csu.de / Dr. Beate Merk

Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
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E-Mail: presse@stmjv.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de

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