Webshop-Betreiber, Händler und Portale beschönigen ihre online-Bewertungen
Baldige Neuregelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind ein wichtiger Schritt dem zu begegnen
(socialon) Die gemeldeten Webshop-Betreiber, Online-Händler und Portale bedienen sich diverser Praktiken, um Nutzerbewertungen systematisch zu beeinflussen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ziel dahinter ist die Beeinflussung der Kaufentscheidung von Verbraucher:innen zu Gunsten der beteiligten Akteure. Das kann zu ernsthaften Wettbewerbsverzerrungen führen, warnt der vzbv.
Betreiber begünstigen in den vorliegenden Fällen die Erstellung positiver Rezensionen im Netz, während negative Bewertungen gelöscht und behindert werden. „Damit wird die Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern systematisch manipuliert, denn Rezensionen stellen für viele Menschen ein zentrales Entscheidungskriterium beim Online-Shopping dar“, sagt Sabrina Wagner, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv. „Die dadurch entstehende Asymmetrie zwischen guten und schlechten Bewertungen kann im schlimmsten Fall zu Wettbewerbsverzerrungen führen.“
Juristische Drohkulissen, Bewertungsvermittler und Gutschein-Versprechen sorgen für ein verzerrtes Gesamtbild
Die Untersuchung des vzbv zeigt, dass einige der gemeldeten Händler Verbraucher:innen dazu drängen, negative Bewertungen auf Portalen zurückzunehmen. Dazu schicken sie Anwaltsschreiben oder drohen, Schadensersatz geltend zu machen. Gleichzeitig locken auffällig gewordene Shops oder Händler mit Gutscheinen, die zu Höchstbewertungen anregen, oder unseriöse Bewertungsvermittler sorgen für die gewünschten positiven Rezensionen.
Zusätzlich können irreleitende Darstellungen von vermeintlichen Top-Durchschnittsbewertungen unter Umständen dazu führen, dass Produkte oder Anbieter besser dastehen, als sie sind. Ein Online-Händler warb beispielsweise für Produkte mit 5 Sternen, obwohl tatsächlich noch gar keine Kundenbewertung für das Produkt abgegeben wurde. In einem Verfahren des vzbv untersagte das Landgericht Berlin diese Art der Darstellung.
„Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei diesem Kampf um Höchstbewertungen das Nachsehen. Sie werden über die Güte eines Produkts oder die Vertrauenswürdigkeit eines Händlers getäuscht“, sagt Wagner. Gleichzeitig profitieren Portale und Webshops, wenn sich auf ihren Seiten viele sehr positiv bewertete Produkte befinden. Denn positive Bewertungen können Vertragsabschlüsse ankurbeln, an denen die Beteiligten mitverdienen.
Beeinflussung von Bewertungen weiterhin möglich
Betroffene können Erfahrungen melden
Bildquelle: pixabay