(socialON) Anlässlich der Sitzung des Ältestenrats zur Klärung der Frage, ob der CDU-Abgeordnete Hartmut Honka auf seiner Webseite unrechtmäßig mit seiner Abgeordnetentätigkeit für seine Anwaltskanzlei geworben hat und zur Einschätzung der Landtagsverwaltung, dass Honka nicht gegen die Regeln für Abgeordnete verstoßen habe, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Auch ich bezweifle in einigen Fällen, ob ein Internetauftritt dazu geeignet ist, neue Geschäfte, Aufträge oder Mandanten zu gerieren. Zweifellos ist dies aber immer die Intention, wenn für eine Firma oder Kanzlei ein Internetauftritt geschaltet wird.“
Wenn der CDU-Abgeordnete Hartmut Honka Besuchern seiner Anwaltskanzlei vor dem virtuellen Eintritt in seine Kanzleiseiten mitteile, dass er Landtagsabgeordneter sei, stelle dies eindeutig den Versuch dar, Interessenten an seinen anwaltlichen Tätigkeiten über seinen Abgeordnetenstatus zu informieren. Ob ihm dies wirklich Vorteile verschaffe, sei schwer zu beurteilen.
Wilken: „ Wenn die bisherigen – aus meiner Sicht eindeutigen – Regeln nicht ausreichen, eine solche Werbung in eigener Sache zu untersagen, dann müssen sie neu und klarer verfasst werden. Offenbar ist es nur so möglich, dem Landtagspräsidenten keine Hintertür offen zu lassen, um zu einer Schlupflochpositionierung zu kommen.
An sich ist die Regelung jedoch eindeutig: In den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Hessischen Landtags heißt es: ‚Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Landtag darf nicht genutzt werden, um sich in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten Vorteile zu verschaffen.‘“
Thomas Klein
Pressesprecher
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